Informationen zur Mikroförderung "Mobil mit Rad" von Aktion Mensch

 

Aktion Mensch machts möglich!


Zurzeit bietet die Soziallotterie Aktion Mensch ein Förderprogramm mit dem Titel „Mobil mit Rad“ an. Damit soll die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung unterstützt werden. Soziale Einrichtungen können Spezialfahrräder im Wert von bis zu 20.000€ gefördert bekommen. Gemeint sind zum Beispiel Tandems, Rikschas, Rollstuhlfahrräder, Lastenräder oder Dreiräder für Erwachsene.


Ihr vollumfängliches Programm zur Mobilität und sozialen Teilhabe:


Bieten Sie innerhalb Ihrer Einrichtung ein vollumfängliches und gemeinschaftliches Programm zur Mobilität und sozialen Teilhabe. Ein Rollstuhlrad, um Fahrradtouren wirklich für alle zu ermöglichen? Ein Lastenrad zum Transport? Tandems in Jugendgruppen? Diese besonderen Räder bieten die Möglichkeit, neue und sehr besondere Angebote zu schaffen.

 

 


Einige Beispiele für passende Spezialräder:

Natürlich finden Sie bei uns noch viele weitere Spezialräder, die Sie beantragen können

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FAQ zum Förderangebot

(wenn möglich die Antworten ausklappbar, sodass zunächst nur die Fragen zu sehen sind)

  • Die Anschaffung und Anmietung von gemeinschaftlich genutzten speziellen Fahrradtypen zur Verbesserung der Mobilität für Menschen mit Behinderung
  • Bis zu 20.000 € sind keine zusätzlichen Eigen- oder Fremdmittel nötig. 100% der Summe wird von der Aktion Mensch gefördert
  • Ja. Pro Jahr sind bis zu 2 Projekte förderfähig
  • Voraussichtlich bis zum 31.05.2025 (ob der Fördertopf bis dahin ausreicht, wissen wir nicht)
  • Parallel-Tandems
  • Dreirad-Tandems
  • Rollstuhlfahrräder
  • Erwachsenendreiräder
  • Lastenräder
  • Rikschas
  • Wohnangebote (auch mit mehr als 16 Plätzen), Beratungsstellen, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
  • Offene Angebote der Selbsthilfe
  • Tagesförder- und Bildungsstätten der Eingliederungshilfe
  • Inklusionsunternehmen, Zweck- und Zuverdienstbetriebe
  • Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die eine Eingliederung der Zielgruppe nach § 35a SGB VIII nachweisen können
  • Inklusive Schulen, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind
  • Inklusive Kindertagesstätten, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind
  • Fahrräder, die nicht die Mobilität von Menschen mit Behinderung unterstützen 
  • Fahrräder, die in der Altenhilfe / Seniorenarbeit genutzt werden 
  • Fahrräder, die für Einzelpersonen angeschafft werden 
  • Vorhaben, die ausschließlich durch Auftragsvergabe an Dritte durchgeführt werden 
  • Honorarkosten für Vorstände und Geschäftsführer*innen der eigenen Organisation
  • Sicherheitsausstattung wie zum Beispiel Helme und Warnwesten
  • Fahrradnavigationsgeräte
  • Zusätzlicher Akku
  • Reparaturkosten
  • Bau / Umbau von witterungs- und diebstahlsicheren Stellplätzen
  • Aktivitäten, um die Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen
  • Fahr- und Sicherheitstraining

− Auf der Webseite https://antrag.aktion-mensch.de